| |
Druckvorlagen |
| 1. |
Für alle zum Druck eingereichten Unterlagen und Vorgaben gilt das Schrifterfordernis. Der Inserent ist für die termin- und qualitätsgerechte sowie leserliche Anlieferung der Druckvorlagen verantwortlich. Die Auftragannahmen durch die KV Göhren erfolgt grundsätzlich unter Vorbehalt der technischen Verwertbarkeit der Vorlagen oder der digitalen Druckdaten. Der Inserent kann nicht auf die Durchführung des Auftrages bestehen, wenn die Daten nicht geeignet sind oder nicht termingerecht vorliegen. Die KV Göhren kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten. Kosten für den Inserenten entstehen dadurch nicht und Ansprüche an die KV Göhren sind ausgeschlossen. Im Übrigen kann die KV Göhren die übliche Druckqualität nur im Rahmen der durch die Druckvorlagen gegebenen Möglichkeiten gewährleisten. |
| 2. |
Nach Annahmeschluss werden Aufträge nur unter Vorbehalt angenommen. Die KV Göhren trifft keine Schadenersatzpflicht, wenn der Inserent den Termin versäumt hat. |
| 3. |
Der Inserent trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Es obliegt dem Inserenten, die KV Göhren von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrages erwachsen. |
| 4. |
Wird die in der Bildanzeige und in den Gastgebereinträgen zu druckende Anschrift nicht in den Vorlagen angegeben, gilt die im Insertionsauftrag angegebene Anschrift für die Veröffentlichung. |
| 5. |
Platzierungswünsche werden nicht berücksichtigt. |
| 6. |
Bildanzeigen und Gastgebereinträge können aus dem Katalog des Vorjahres 100%ig übernommen werden, wenn dies im Auftrag angegeben ist. |
| 7. |
Inserenten, die nicht im Insertionspreis enthaltene Gestaltungs- und Satzleistung in Anspruch nehmen möchten, können auf eigene Kosten einen Dritten beauftragen. Der Inserent hat zu sichern, dass die von der Gestaltungsagentur erstellten Bildanzeigen dem Gestaltungsraster des Kataloges entsprechen. Auf Anfrage kann den Agenturen ein entsprechendes Infoblatt zugestellt werden. |
| 8. |
Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer werden nach den Vorgaben der Tin (Touristische Informationsnorm) des deutschen Tourismusverbandes eingestuft. Die Teilnahme an der Klassifizierung ist für Vermieter freiwillig. Bei der Auftragserteilung ist eine Kopie der gültigen Klassifizierungsurkunde vorzulegen. |
|
|
|
Korrektur / Reklamation / Rücktritt |
| 9. |
Korrekturabzüge werden nicht geliefert. Die Korrekturlesung ist persönlich oder durch einen Beauftragten in den Geschäftsräumen der KV Göhren wahrzunehmen. Verzichtet der Inserent im angebotenen Zeitraum auf die Korrekturlesung, so ist die KV Göhren von jeglicher Verantwortung entbunden, insbesondere für Fehler bezüglich des Inhalts, die bei der Druckdatenverarbeitung verursacht wurden. Für Korrekturen per FAX wird keine Gewähr übernommen. Korrekturen per Telefon werden nicht entgegengenommen. Autorenkorrekturen, die über das Maß der reinen Fehlerbeseitigung hinausgehen, haben Auswirkungen auf die Terminlage und sind deshalb für den Inserenten mit 20,- Euro kostenpflichtig. |
| 10. |
Der Inserent hat das Recht, bis zum Annahmeschluss vom Vertrag zurückzutreten. Dann ist der KV Göhren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 4 % des Netto-Inseratpreises, mindestens aber 40,- Euro zu zahlen. Stornos ab Korrekturlesung müssen voll berechnet werden. |
| 11. |
Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungstermin geltend gemacht werden. Wird die Reklamation anerkannt, richtet sich die Art der Regulierung nach dem geringsten Aufwand. Schadensersatzansprüche gegen die KV Göhren sind ausgeschlossen, es sei denn es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. |
|
|
|
Preise / Zahlungsbedingungen |
| 12. |
Der Auftrag für eine Bildanzeige schließt die kostenlose Veröffentlichung eines Gastgebereintrages ein. Weitere Gastgebereinträge sind kostenpflichtig. |
| 13. |
Die aktuelle Preisliste ist Bestandteil des Vertrages. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
| 14. |
Zahlungsbedingungen:
Bildanzeige:
1. Teilrechnung (50 %) bei Auftragserteilung
2. Teilrechnung (50 %) nach Erscheinen des Kataloges
Gastgebereintrag: nur eine Rechnungslegung drei Wochen nach Annahmeschluss.
Erfolgt die erste Zahlung nicht fristgerecht, entfällt der Anspruch auf Veröffentlichung des Inserates.
Verspätete Zahler aus dem Vorjahr haben 100 % Vorkasse zu leisten.
|
|
|
|
Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen. |